Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    1. Allen Geschäften zwischen den Tennisspielern/-innen und der Tennisschule Voloshin liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde

  2. Vertragsschluss
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen den Tennisspielern/-innen bzw. deren gesetzlichen Vertretern und der Tennisschule Voloshin geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule Voloshin schriftlich vereinbart bzw. bestätigt wurden.
    2. Der Vertrag der Tennisschule Voloshin kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung zustande.
    3. Die Tennisschule Voloshin ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
    4. Beim Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
    5. Feriencamps gelten bei Reservierung 14 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
    6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
    7. Beitragserhöhungen können von der Tennisschule vorgenommen werden, wenn die Hallenkosten steigen, die Mehrwertsteuer sich erhöht oder wenn die Energie- und Unterhaltungskosten steigen.

  3. Trainingsorganisation
    1. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen, Camps, Bambinitraing o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
    2. Die Tennisschule Voloshin kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern.
    3. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen.
    4. Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Als Ausnahme gelten Verletzungen/Erkrankungen mit einem ärztlichen Attest, die aufzeigen, dass der Spieler/in mehr als einen Monat verletzungs-/oder krankheitsbedingt am Training nicht teilnehmen kann. Gesonderte Ausnahmen (Umzug mehr als 30 Km vom Trainingsort, ununterbrochener Auslandsaufenthalt länger als einen Monat) können mit der Tennisschule Voloshin vereinbart werden. Die Möglichkeiten einer ordentlichen Kündigung richten sich nach einzelvertraglichen Vereinbarungen.
    5. Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule Voloshin. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
    6. Vom Kursteilnehmer durch eigenverschulden versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
    7. Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training nicht statt. Die ausgefallenen Trainingsstunden können durch den “Joker” (siehe Vertrag) nachgeholt werden.

  4. Bestimmungen Trainingsdurchführung
    1. Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
    2. Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule Voloshin vorbehalten.
    3. Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.
    4. Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
    5. Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.
    6. Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet.
    7. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

  5. Aufsicht von Kindern
    1. Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
    2. Die Eltern informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

  6. Inkasso
    1. Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten.
    2. Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
    3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, zum 3. des Monats, fällt eine Mahngebühr in Höhe von 3 € pro Mahnung an.
    4. Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die Tennisschule Voloshin berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.

  7. Haftung
    1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Tennisschule Voloshin haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Beanstandungen sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.

  8. Datenschutz
    1. Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
    2. Die Tennisschule Voloshin ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.